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Stand: 28.09.2026 · Version 2
Kein Ersatz für ärztliche Beratung. Im Notfall 112, ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117.
Sicherheit & Notfälle
Was tue ich bei einer Vergiftung, und wen rufe ich an?
Bleib ruhig und ruf die Giftinformationszentrale deines Bundeslands an, bevor du selbst etwas unternimmst; ist dein Kind bewusstlos, atmet es schlecht oder krampft es, ruf sofort den Notruf 112. Löse kein Erbrechen aus und gib keine Milch und kein Salzwasser, und bei Verdacht auf eine verschluckte Knopfzelle gehört dein Kind sofort in eine Kinderklinik, auch wenn es noch keine Beschwerden hat.
Redaktionell geprüft, noch ohne Fachreview.
Diese Antwort hat eine KI aus freigegebenen Quellen zusammengestellt. Ein Mensch hat sie am 28. September 2026 gelesen und freigegeben und dabei jede Quelle einzeln geöffnet. Der Evidenzgrad ist eine redaktionelle Einschätzung, keine Messung. Fehler bleiben möglich. Wir beschreiben die Studienlage, nicht dein Kind. Den ganzen Prüfprozess beschreibt die Methodik.
Was nachweislich hilft
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (vormals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) schreibt: „So betreffen 90 Prozent aller Vergiftungsunfälle Kleinkinder im Alter zwischen zehn Monaten und vier, fünf Jahren.“ Die größte Zahl dieser Unfälle ereignet sich nach derselben Quelle im Haushalt, und: „Im zweiten Lebensjahr steigt mit der zunehmenden Beweglichkeit des Kindes das Risiko, dass es mit giftigen oder ätzenden Substanzen in Berührung kommt und sie schluckt.“
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2024
Nach der Broschüre „Risiko Vergiftungsunfälle bei Kindern“ des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) von 2017 geschehen die häufigsten Vergiftungsunfälle im Kindesalter mit Haushaltsprodukten, an erster Stelle mit Reinigungsmitteln und Körperpflegeprodukten, gefolgt von Medikamenten und Pflanzen. „Glücklicherweise verlaufen die überwiegenden Giftunfälle harmlos.“
Am Anfang steht ein Anruf.
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit schreibt: „Bei Verdacht auf eine Vergiftung heißt es als Erstes, Ruhe bewahren und telefonisch ärztlichen Rat einholen.“
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2025
Dieselbe Quelle unterscheidet zwei Lagen. „Zeigt das Kind keine Veränderungen in seinem Verhalten und keine Störung der lebenswichtigen Funktionen (Atmung, Kreislauf, Bewusstsein), erkundigen Sie sich zunächst telefonisch bei der Giftnotrufzentrale Ihres Bundeslandes, ob und welche weiteren Maßnahmen notwendig sind.“ Und: „Bei Bewusstlosigkeit unverzüglich den Notruf 112 verständigen.“
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2025
Nach dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit gilt: „Die Giftnotruf- oder Giftinformationszentralen sind für akute Vergiftungsfälle 24 Stunden erreichbar.“ Ist die Zentrale für dein Bundesland nicht erreichbar, wendest du dich nach derselben Quelle an einen anderen Giftnotruf.
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2025
Für den Notfall rät das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, eigene Daten und alle wichtigen Telefonnummern vorher zu notieren, damit du besonnen handeln und schnell Hilfe rufen kannst.
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2025
Am Telefon hilft es, wenn du die wichtigsten Angaben parat hast.
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit nennt fünf Fragen, die du möglichst genau beantworten können solltest: Wer ist betroffen, was wurde aufgenommen, wann geschah der Unfall, wie wurde die Substanz aufgenommen und wie viel wurde aufgenommen. Hilfreich sind nach derselben Stelle auch Alter und ungefähres Körpergewicht des Kindes, wie es ihm gerade geht und was du schon unternommen hast.
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2025, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2025
Dieselbe Quelle rät, die Ursache der Vergiftung nach Möglichkeit sicherzustellen, zum Beispiel Medikamente, Putzmittel oder ein Pflanzenblatt. Gesundheitsgefährdende Wasch- und Reinigungsmittel tragen einen 16-stelligen UFI-Code, der der Giftnotrufzentrale genau mitteilt, um welchen Stoff in welcher Zusammensetzung es sich handelt.
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2025
Das Merkblatt des Giftnotrufs Berlin in der Broschüre des BfR sagt für den Weg in eine Praxis oder Klinik: „Dorthin nehmen Sie unbedingt Verpackungen, Flasche oder die verdächtige Substanz mit“.
Was du bis dahin selbst tust, hängt davon ab, wie das Gift in den Körper gelangt ist – und davon, was die Giftinformationszentrale sagt.
„Erstmaßnahmen sollten immer nur nach Rücksprache mit der Giftnotrufzentrale durchgeführt werden.“ So steht es beim Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit.
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2025
Bei Aufnahme über den Mund nennt dieselbe Quelle als mögliche Erstmaßnahme: „Geben Sie dem wachen Kind zur Verdünnung des Giftes in kleinen Schlucken und Mengen Wasser, Tee oder Saft zu trinken, keine Milch, kein Getränk mit Kohlensäure.“ Bei Säuren oder Laugen soll das wache Kind so schnell wie möglich zu trinken bekommen.
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2025
Hat dein Kind etwas eingeatmet, rät das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, Fenster und Türen zu öffnen, das Kind ins Freie zu bringen, es warm zuzudecken und zu beruhigen und darauf zu achten, dass du das Gift nicht selbst einatmest.
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2025
Bei Augenkontakt sollen die Augen nach derselben Quelle sofort mindestens zehn Minuten unter fließendem Wasser gespült werden, mit gut geöffneten Lidern und dem Wasserstrahl direkt auf das Auge; anschließend soll sofort eine augenärztliche Praxis aufgesucht werden.
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2025
Bei Hautkontakt nennt dieselbe Quelle: alle Kleidung entfernen, die betroffenen Hautstellen gründlich unter fließendem Wasser abspülen und nach Möglichkeit Handschuhe tragen, um dich selbst zu schützen.
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2025
Bei Bewusstlosigkeit rät das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, unverzüglich den Rettungsdienst unter 112 zu verständigen und das Kind in die Seitenlage zu bringen, das Gesicht schräg zum Boden gewendet; gegebenenfalls sind Atemspende oder Herz-Lungen-Wiederbelebung notwendig.
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2025
Erbricht dein Kind von selbst, rät die Broschüre des BfR: „Kind aufrecht und leicht nach vorn gebeugt halten, damit es sich nicht verschlucken kann.“
Zwei Fälle sind so eilig, dass die Quellen sie eigens behandeln: Lampenöl und Knopfzellen.
Lampenöl, Lampenpetroleum und flüssige Grillanzünder führen nach der Broschüre des BfR häufig, auch nach kleinen Mengen wie einem gelutschten Docht, zu starkem Husten und Ringen nach Luft. „Im Gegensatz zu Benzin ist das Risiko des Verschluckens in die Lunge (medizinisch „Aspiration“) auch nach der Aufnahme von kleinen Mengen sehr groß.“ Als Erste Hilfe nennt die Broschüre dazu unter anderem, kein Erbrechen auszulösen, und: „Notruf 112 alarmieren.“
Dieselbe Broschüre schreibt dazu: „Jedes hustende Kind muss in der Kinderklinik vorgestellt werden. Kinder, die stark husten oder Luftnot haben, müssen durch den Rettungsdienst transportiert werden.“ Auch ohne Beschwerden soll man sich nach dieser Quelle mit einem Giftinformationszentrum oder der Kinderarztpraxis in Verbindung setzen.
Eine verschluckte Knopfzelle kann nach dem BfR in der Speiseröhre stecken bleiben und dort durch einen Stromfluss starke Verätzungen verursachen, im schlimmsten Fall tödliche. Schwerwiegende Vergiftungen durch ihre Inhaltsstoffe sind nach derselben Quelle dagegen nicht zu erwarten.
„Wenn Kinder eine Knopfzelle verschluckt haben, sollten sie sofort zur Untersuchung in eine Kinderklinik oder eine Notaufnahme gebracht werden.“ Das BfR rät dazu schon beim Verdacht, und ebenso, wenn ein Kind eine Knopfzelle in Nase oder Ohr gesteckt haben könnte.
Was nicht hilft
Abwarten, ob Beschwerden kommen, hilft nicht weiter.
Die Broschüre des BfR fasst die Erste Hilfe so zusammen: „Nicht auf Beschwerden warten, sofort handeln. Ruhe bewahren.“
Bei Knopfzellen schreibt das BfR: „Eltern können kaum erkennen, ob eine Knopfzelle in der Speiseröhre steckengeblieben ist. Die Betroffenen entwickeln in den ersten Stunden außerdem oft keine oder nur geringe Symptome.“
Ebenso wenig hilft Hektik.
Unter dem, was man keinesfalls tun sollte, steht beim Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit an erster Stelle: „Handeln Sie nicht überhastet.“
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2025
Was schadet
Drei Dinge gehören hierher: Erbrechen auslösen, Milch und Salzwasser.
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit schreibt: „Versuchen Sie auf keinen Fall, das Kind auf irgendeine Art zum Erbrechen zu bringen.“ Auch die Broschüre des BfR nennt bei den Produkten, die sie beschreibt, immer wieder „Kein Erbrechen auslösen“.
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2025, Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) 2017
Dieselbe Stelle rät: „Geben Sie Ihrem Kind keine Milch zu trinken, da diese in vielen Fällen die Aufnahme des Giftes durch den Darm noch beschleunigt.“
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2025
Das Merkblatt des Giftnotrufs Berlin in der Broschüre des BfR nennt als erste Maßnahmen: Ruhe bewahren, Tee, Wasser oder Saft zu trinken geben, keine Milch, kein Erbrechen auslösen und kein Salzwasser.
Die Broschüre des BfR nennt bei einzelnen Produkten Ausnahmen von der Milchregel, etwa bei Zahnpasta: „Hier ausnahmsweise 1 Glas Milch zu trinken geben.“ Bei einer möglichen Verätzung im Mund schreibt sie, dass ein Kind, das nur Milch annimmt, notfalls auch diese trinken kann.
Die Regeln sind also nicht für jede Substanz gleich. Genau dafür ist der Anruf bei der Giftinformationszentrale da, bevor du etwas gibst.
Einem bewusstlosen Kind darf nach dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit keine Flüssigkeit eingeflößt werden: „Versuchen Sie nicht, einem bewusstlosen Kind Flüssigkeit einzuflößen.“
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2025
Quellen
- Vergiftungen und Verätzungen verhindern · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de, 2024 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-28
- Risiko Vergiftungsunfälle bei Kindern · Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), 2017 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-28
- Im Vergiftungsfall handeln · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de, 2025 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-28
- Giftnotrufzentralen (Giftnotruf) · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de, 2025 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-28
- Hinweise für Notfallsituationen · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de, 2025 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-28
- Gefährliche Verätzungen im Hals: Fragen und Antworten zu Knopfzellen · Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), 2023 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-28
Versionshistorie
- v2 · 28. September 2026 · Redaktionell gelesen und freigegeben. (Redaktion)
- v1 · 28. September 2026 · Erstfassung (Redaktion)
Nächste planmäßige Prüfung: 28. September 2027. Du hältst eine Aussage für falsch? Der Link „Einspruch oder Ergänzung“ steht an jeder Aussage, und jede Entscheidung darüber ist unter Einsprüche öffentlich.
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