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  "frage": "Was tue ich bei einer Vergiftung, und wen rufe ich an?",
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  "kurzantwort": "Bleib ruhig und ruf die Giftinformationszentrale deines Bundeslands an, bevor du selbst etwas unternimmst; ist dein Kind bewusstlos, atmet es schlecht oder krampft es, ruf sofort den Notruf 112. Löse kein Erbrechen aus und gib keine Milch und kein Salzwasser, und bei Verdacht auf eine verschluckte Knopfzelle gehört dein Kind sofort in eine Kinderklinik, auch wenn es noch keine Beschwerden hat.",
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      "datum": "2026-09-28",
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      "text": "Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (vormals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) schreibt: „So betreffen 90 Prozent aller Vergiftungsunfälle Kleinkinder im Alter zwischen zehn Monaten und vier, fünf Jahren.“ Die größte Zahl dieser Unfälle ereignet sich nach derselben Quelle im Haushalt, und: „Im zweiten Lebensjahr steigt mit der zunehmenden Beweglichkeit des Kindes das Risiko, dass es mit giftigen oder ätzenden Substanzen in Berührung kommt und sie schluckt.“"
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      ],
      "text": "Nach der Broschüre „Risiko Vergiftungsunfälle bei Kindern“ des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) von 2017 geschehen die häufigsten Vergiftungsunfälle im Kindesalter mit Haushaltsprodukten, an erster Stelle mit Reinigungsmitteln und Körperpflegeprodukten, gefolgt von Medikamenten und Pflanzen. „Glücklicherweise verlaufen die überwiegenden Giftunfälle harmlos.“"
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      "text": "Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit schreibt: „Bei Verdacht auf eine Vergiftung heißt es als Erstes, Ruhe bewahren und telefonisch ärztlichen Rat einholen.“"
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      "text": "Dieselbe Quelle unterscheidet zwei Lagen. „Zeigt das Kind keine Veränderungen in seinem Verhalten und keine Störung der lebenswichtigen Funktionen (Atmung, Kreislauf, Bewusstsein), erkundigen Sie sich zunächst telefonisch bei der Giftnotrufzentrale Ihres Bundeslandes, ob und welche weiteren Maßnahmen notwendig sind.“ Und: „Bei Bewusstlosigkeit unverzüglich den Notruf 112 verständigen.“"
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      "text": "Nach dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit gilt: „Die Giftnotruf- oder Giftinformationszentralen sind für akute Vergiftungsfälle 24 Stunden erreichbar.“ Ist die Zentrale für dein Bundesland nicht erreichbar, wendest du dich nach derselben Quelle an einen anderen Giftnotruf."
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      "text": "Für den Notfall rät das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, eigene Daten und alle wichtigen Telefonnummern vorher zu notieren, damit du besonnen handeln und schnell Hilfe rufen kannst."
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      "text": "Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit nennt fünf Fragen, die du möglichst genau beantworten können solltest: Wer ist betroffen, was wurde aufgenommen, wann geschah der Unfall, wie wurde die Substanz aufgenommen und wie viel wurde aufgenommen. Hilfreich sind nach derselben Stelle auch Alter und ungefähres Körpergewicht des Kindes, wie es ihm gerade geht und was du schon unternommen hast."
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      "text": "Dieselbe Quelle rät, die Ursache der Vergiftung nach Möglichkeit sicherzustellen, zum Beispiel Medikamente, Putzmittel oder ein Pflanzenblatt. Gesundheitsgefährdende Wasch- und Reinigungsmittel tragen einen 16-stelligen UFI-Code, der der Giftnotrufzentrale genau mitteilt, um welchen Stoff in welcher Zusammensetzung es sich handelt."
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        "bfr-vergiftungsunfaelle-kinder-2017"
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      "text": "Das Merkblatt des Giftnotrufs Berlin in der Broschüre des BfR sagt für den Weg in eine Praxis oder Klinik: „Dorthin nehmen Sie unbedingt Verpackungen, Flasche oder die verdächtige Substanz mit“."
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      "text": "Bei Aufnahme über den Mund nennt dieselbe Quelle als mögliche Erstmaßnahme: „Geben Sie dem wachen Kind zur Verdünnung des Giftes in kleinen Schlucken und Mengen Wasser, Tee oder Saft zu trinken, keine Milch, kein Getränk mit Kohlensäure.“ Bei Säuren oder Laugen soll das wache Kind so schnell wie möglich zu trinken bekommen."
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      "text": "Hat dein Kind etwas eingeatmet, rät das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, Fenster und Türen zu öffnen, das Kind ins Freie zu bringen, es warm zuzudecken und zu beruhigen und darauf zu achten, dass du das Gift nicht selbst einatmest."
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      "text": "Bei Bewusstlosigkeit rät das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, unverzüglich den Rettungsdienst unter 112 zu verständigen und das Kind in die Seitenlage zu bringen, das Gesicht schräg zum Boden gewendet; gegebenenfalls sind Atemspende oder Herz-Lungen-Wiederbelebung notwendig."
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      "text": "Lampenöl, Lampenpetroleum und flüssige Grillanzünder führen nach der Broschüre des BfR häufig, auch nach kleinen Mengen wie einem gelutschten Docht, zu starkem Husten und Ringen nach Luft. „Im Gegensatz zu Benzin ist das Risiko des Verschluckens in die Lunge (medizinisch „Aspiration“) auch nach der Aufnahme von kleinen Mengen sehr groß.“ Als Erste Hilfe nennt die Broschüre dazu unter anderem, kein Erbrechen auszulösen, und: „Notruf 112 alarmieren.“"
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      "text": "Dieselbe Broschüre schreibt dazu: „Jedes hustende Kind muss in der Kinderklinik vorgestellt werden. Kinder, die stark husten oder Luftnot haben, müssen durch den Rettungsdienst transportiert werden.“ Auch ohne Beschwerden soll man sich nach dieser Quelle mit einem Giftinformationszentrum oder der Kinderarztpraxis in Verbindung setzen."
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      "text": "Bei Knopfzellen schreibt das BfR: „Eltern können kaum erkennen, ob eine Knopfzelle in der Speiseröhre steckengeblieben ist. Die Betroffenen entwickeln in den ersten Stunden außerdem oft keine oder nur geringe Symptome.“"
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      "text": "Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit schreibt: „Versuchen Sie auf keinen Fall, das Kind auf irgendeine Art zum Erbrechen zu bringen.“ Auch die Broschüre des BfR nennt bei den Produkten, die sie beschreibt, immer wieder „Kein Erbrechen auslösen“."
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      "text": "Das Merkblatt des Giftnotrufs Berlin in der Broschüre des BfR nennt als erste Maßnahmen: Ruhe bewahren, Tee, Wasser oder Saft zu trinken geben, keine Milch, kein Erbrechen auslösen und kein Salzwasser."
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      "text": "Die Broschüre des BfR nennt bei einzelnen Produkten Ausnahmen von der Milchregel, etwa bei Zahnpasta: „Hier ausnahmsweise 1 Glas Milch zu trinken geben.“ Bei einer möglichen Verätzung im Mund schreibt sie, dass ein Kind, das nur Milch annimmt, notfalls auch diese trinken kann."
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      "text": "Einem bewusstlosen Kind darf nach dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit keine Flüssigkeit eingeflößt werden: „Versuchen Sie nicht, einem bewusstlosen Kind Flüssigkeit einzuflößen.“"
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        "bfr-vergiftungsunfaelle-kinder-2017"
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      "text": "Nach der Broschüre des BfR ist sofort der Notruf 112 zu wählen bei einer Störung oder Behinderung der Atmung, einem Krampfanfall, starken Schmerzen sowie bei Verbrühungen, Verbrennungen oder Verätzungen. Bei Abfluss- und Rohrreinigern nennt sie als Erste Hilfe: Reste aus dem Mund entfernen, kein Erbrechen auslösen, sofort ein Glas Tee, Wasser oder Saft geben und den Notruf 112 anrufen."
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      "text": "Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit schreibt auf seiner Seite zu den Giftnotrufzentralen: „Wenn sich Ihr Kind in einer lebensbedrohlichen Situation (Bewusstlosigkeit, Atem- oder Herzstillstand etc.) befindet, rufen Sie sofort den Notruf unter der 112 an.“"
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      "name": "Vergiftungen und Verätzungen verhindern",
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      "name": "Risiko Vergiftungsunfälle bei Kindern",
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      "name": "Gefährliche Verätzungen im Hals: Fragen und Antworten zu Knopfzellen",
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      "url": "https://www.bfr.bund.de/fragen-und-antworten/thema/gefaehrliche-veraetzungen-im-hals-fragen-und-antworten-zu-knopfzellen/",
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  "nutzungsbedingungen": "https://eltern-wiki.de/api-doku",
  "hinweis": "Kein Ersatz für ärztliche Beratung. Im Notfall 112, ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117."
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