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Stand: 28.09.2026 · Version 2
Kein Ersatz für ärztliche Beratung. Im Notfall 112, ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117.
Sicherheit & Notfälle
Was tue ich bei einer Verbrühung oder einer Verbrennung?
Kühle nur kleine Verbrennungen an Armen oder Beinen, etwa am Finger, höchstens zehn Minuten mit handwarmem Wasser – bei Säuglingen und an Kopf oder Rumpf gar nicht; großflächige Verbrennungen deckst du locker mit einem keimfreien Verbandtuch ab. Ruf den Notruf 112, und lass Eis, Hausmittel und Brandsalben weg, denn sie schaden.
Redaktionell geprüft, noch ohne Fachreview.
Diese Antwort hat eine KI aus freigegebenen Quellen zusammengestellt. Ein Mensch hat sie am 28. September 2026 gelesen und freigegeben und dabei jede Quelle einzeln geöffnet. Der Evidenzgrad ist eine redaktionelle Einschätzung, keine Messung. Fehler bleiben möglich. Wir beschreiben die Studienlage, nicht dein Kind. Den ganzen Prüfprozess beschreibt die Methodik.
Was nachweislich hilft
Zwei deutsche Quellen tragen diese Antwort: die Elternseiten des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (vormals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) und die ärztliche Leitlinie zur Behandlung thermischer Verletzungen im Kindesalter. In den meisten Schritten stimmen sie überein, bei Säuglingen nicht.
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit schreibt: „Insbesondere gilt es, durch Kühlung ein Fortdauern der Hitzewirkung im Gewebe – das sogenannte ‚Nachbrennen‘ – zu verhindern. Deshalb ist die Reihenfolge der beschriebenen Maßnahmen wichtig.“ Und: „Versuchen Sie Ruhe zu bewahren und das Kind zu beruhigen.“
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2026
Der erste Schritt: „Löschen Sie das Feuer beziehungsweise brennende Kleidung mit Wasser, einer Decke oder durch Wälzen am Boden.“
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2026
Bei einer Verbrühung: „Bei Verbrühungen die durch heiße Flüssigkeiten durchtränkte Kleidung rasch, aber vorsichtig ausziehen.“
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2026
Zum Kühlen: „Kleinflächige Verbrennungen, zum Beispiel am Finger, mit handwarmem Wasser (mindestens 15 °C warm) kühlen, aber nicht länger als zehn Minuten. Unterkühlung unbedingt vermeiden.“ Das Merkblatt desselben Instituts fasst zusammen: „Eine Kühlung mit lauwarmem Wasser wird allerdings nur für kleinere Brandwunden empfohlen.“
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2026, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2025
Die S2k-Leitlinie „Behandlung thermischer Verletzungen im Kindesalter“ von 2024 empfiehlt mit 100 Prozent Zustimmung ihrer Fachleute: „Aus analgetischen Gründen können kleinere Verbrennungen an den Extremitäten für einen Zeitraum von maximal 10 Minuten mit handwarmem Wasser bis zum Eintreffen der Notärztin lokal gekühlt werden.“ Als Grund nennt sie also die Schmerzlinderung, nicht das Nachbrennen.
Quellen: Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) / AWMF 2024
Bei großen Flächen gilt das Gegenteil: „Großflächige Verbrennungen nicht kühlen, da dies zu einer gefährlichen Unterkühlung führt. Decken Sie stattdessen die betroffenen Körperteile mit einem keimfreien Verbandtuch aus dem Verbandkasten locker und ohne Druck ab.“
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2026
Die Leitlinie sagt für diese Fälle: „Es sollte durch eine trockene und sterile bzw. saubere Abdeckung ggf. mit passiven Wärmedecken eine weitere Auskühlung vermieden werden.“
Quellen: Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) / AWMF 2024
Zu den Sofortmaßnahmen gehört nach dem Bundesinstitut auch: „Verständigen Sie den Rettungsdienst: Notruf 112.“ Auf der Internetseite steht dieser Satz im Absatz zu großflächigen Verbrennungen, im Merkblatt „Sofortmaßnahmen bei Brandverletzungen“ als eigener Punkt ohne Einschränkung auf große Flächen. Dazu: „Vergessen Sie nicht, den Impfpass mitzunehmen (wegen des Tetanusschutzes).“
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2026, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2025
Was nicht hilft
Für die Versorgung durch medizinisches Fachpersonal hält die Leitlinie weiteres Kühlen für obsolet, ebenso Verbrennungs-Gel-Kompressen und Kühlpacks: „Diese bieten keine nachgewiesenen Vorteile und erhöhen möglicherweise das Risiko einer weiteren Senkung der Körpertemperatur.“
Quellen: Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) / AWMF 2024
Auch auf dem Weg in die Klinik wird nicht weiter gekühlt: „Während des Transports, der bei Kindern und Jugendlichen in Begleitung einer Notärztin erfolgen sollte, ist eine Kühlung obsolet.“
Quellen: Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) / AWMF 2024
Was schadet
Die größte Gefahr beim Kühlen ist die Unterkühlung des ganzen Körpers.
Die Leitlinie hält fest: „Eine Hypothermie des Patienten ist im Rahmen der lokalen Kühlung unbedingt zu verhindern“. Hypothermie heißt Unterkühlung.
Quellen: Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) / AWMF 2024
Die Leitlinie empfiehlt: „Bei großflächigen Verletzungen über 15 % VKOF, bei Säuglingen, Neugeborenen, bei intubierten und beatmeten Patienten soll die Kühlbehandlung nicht erfolgen, da die resultierende Hypothermie signifikant mit einer erhöhten Letalität einhergeht“. VKOF steht für verbrannte Körperoberfläche, Letalität für die Sterblichkeit. Die Elternseite des Bundesinstituts nennt diese Ausnahme für Säuglinge nicht.
Quellen: Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) / AWMF 2024, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2026
Die Größe der Fläche bemisst die Leitlinie nach der Handflächenregel: „Handfläche mit Fingern des Verletzten entspricht 1% VKOF“.
Quellen: Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) / AWMF 2024
Außerdem empfiehlt die Leitlinie: „Bei thermischen Verletzungen im Bereich des Körperstamms und am Kopf sollte ebenfalls nicht gekühlt werden.“ Auch diese Ausnahme nennt die Elternseite des Bundesinstituts nicht.
Quellen: Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) / AWMF 2024, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2026, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2025
Zu Eis schreibt das Bundesinstitut: „Keinesfalls Eis oder Eiswasser zur Kühlung verwenden. Beides schafft zwar zunächst Linderung, regt aber auch die Durchblutung an, sodass es anschließend umso stärker schmerzt. Außerdem besteht besonders hierbei die Gefahr der Unterkühlung.“
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2026
„Keinesfalls sollten sogenannte Hausmittel wie Mehl, Puder, Öl oder dergleichen auf die verletzten Stellen aufgetragen werden. Diese Mittel schaden nur.“
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2026
„Brandsalben oder Brandbinden verschlimmern die Verletzung, da sie keinen Sauerstoff an die geschädigte Haut lassen und die Hitze im Gewebe festhalten.“
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2026
Quellen
- Erste Hilfe bei Verbrühungen und Verbrennungen · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de, 2026 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-28
- Sofortmaßnahmen bei Brandverletzungen · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de, 2025 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-28
- S2k-Leitlinie Behandlung thermischer Verletzungen im Kindesalter (Verbrennung, Verbrühung) (AWMF 006-128), Version 3.0 · Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) / AWMF, 2024 · Leitlinie · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-28
- Hinweise für Notfallsituationen · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de, 2025 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-28
Versionshistorie
- v2 · 28. September 2026 · Redaktionell gelesen und freigegeben. (Redaktion)
- v1 · 28. September 2026 · Erstfassung (Redaktion)
Nächste planmäßige Prüfung: 28. September 2027. Du hältst eine Aussage für falsch? Der Link „Einspruch oder Ergänzung“ steht an jeder Aussage, und jede Entscheidung darüber ist unter Einsprüche öffentlich.
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