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Stand: 28.09.2026 · Version 2
Kein Ersatz für ärztliche Beratung. Im Notfall 112, ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117.
Sicherheit & Notfälle
Was tue ich, wenn mein Kind sich verschluckt und keine Luft bekommt?
Solange dein Kind wirksam hustet, ermutigst du es weiterzuhusten; kann es nicht mehr wirksam husten, rufst du den Notruf 112 und gibst im Wechsel bis zu 5 Rückenschläge und bis zu 5 Brustkorbkompressionen beim Säugling oder bis zu 5 Bauchstöße beim älteren Kind. Wird es bewusstlos, beginnst du sofort mit der Wiederbelebung, und auch wenn die Griffe geholfen haben, braucht dein Kind danach dringend eine ärztliche Untersuchung.
Redaktionell geprüft, noch ohne Fachreview.
Diese Antwort hat eine KI aus freigegebenen Quellen zusammengestellt. Ein Mensch hat sie am 28. September 2026 gelesen und freigegeben und dabei jede Quelle einzeln geöffnet. Der Evidenzgrad ist eine redaktionelle Einschätzung, keine Messung. Fehler bleiben möglich. Wir beschreiben die Studienlage, nicht dein Kind. Den ganzen Prüfprozess beschreibt die Methodik.
Was nachweislich hilft
Die Schritte stehen hier so, wie die europäischen Leitlinien zur Wiederbelebung von 2025 sie in der deutschen Fassung formulieren. Welche Lebensmittel und Gegenstände besonders gefährlich sind und wie du vorbeugst, steht in der Antwort „An welchen Lebensmitteln kann sich mein Baby verschlucken?“.
Der Deutsche Rat für Wiederbelebung hat die Leitlinien des European Resuscitation Council von 2025 ins Deutsche übertragen. Zum Erkennen heißt es dort: „Verdacht auf Ersticken durch einen Fremdkörper besteht, wenn das Kind nicht sprechen (Kinder und Jugendliche) oder laut weinen (Säuglinge oder Kleinkinder) kann, insbesondere während des Fütterns, Essens oder beim unbeaufsichtigten Spielen.“
Die erste Frage im Ablaufschema lautet „Effektives Husten?“. Hustet das Kind wirksam, gilt: „Zum Husten ermutigen“ und „Auf Verschlechterung achten“. Im Leitlinientext steht dazu: „Ermutigen Sie ältere Kinder oder Jugendliche zum Husten.“
Quellen: Deutscher Rat für Wiederbelebung – German Resuscitation Council e. V. (GRC) / European Resuscitation Council 2025, Deutscher Rat für Wiederbelebung – German Resuscitation Council e. V. (GRC) / European Resuscitation Council 2025
Zum Notruf schreibt der Leitlinientext: „Rufen Sie so schnell wie möglich den Rettungsdienst oder lassen Sie jemanden den Rettungsdienst rufen.“ Im Ablaufschema steht „Rettungsdienst rufen“ mit der Nummer 112 an der Stelle, an der das Husten nicht wirksam ist.
Quellen: Deutscher Rat für Wiederbelebung – German Resuscitation Council e. V. (GRC) / European Resuscitation Council 2025, Deutscher Rat für Wiederbelebung – German Resuscitation Council e. V. (GRC) / European Resuscitation Council 2025
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (vormals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) schreibt: „Die Notrufzentralen unterstützen Sie auch bei allen Maßnahmen zur Rettung und insbesondere Wiederbelebung. Zögern Sie nicht, dort um Rat und Hilfe zu fragen.“
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2025
Für die Griffe unterscheidet die Leitlinie zwischen Säuglingen und älteren Kindern. Eine Altersgrenze steht im Abschnitt zum Verschlucken nicht; bei der Herzdruckmassage trennt die Leitlinie Säuglinge von ‚Kindern über 1 Jahr‘ (a9).
„Geben Sie bis zu 5 Rückenschläge, wenn Husten nicht möglich ist oder nicht mehr wirkt“. Für Säuglinge: „Legen Sie den Säugling mit dem Gesicht nach unten auf Ihren Unterarm, wobei Ihr Unterarm sich auf Ihr Bein stützt. Halten Sie den Kopf des Säuglings mit Ihrer Hand. Halten Sie den Kopf tiefer als den Brustkorb (nutzen Sie die Schwerkraft).“
Weiter heißt es für Säuglinge: „Schlagen Sie kräftig zwischen die Schulterblätter. Wiederholen Sie dies bis zu 5 Mal oder bis die Verlegung gelöst ist.“
Für ältere Kinder: „Kinder und Jugendliche beugen Sie nach vorne und schlagen zwischen die Schulterblätter. Wiederholen Sie dies bis zu 5 Mal.“
„Wenn die Schläge auf den Rücken nicht wirken, geben Sie bis zu 5 Stöße auf Brust/Bauch“. Bei Säuglingen: „Drehen Sie den Säugling auf den Rücken und legen Sie ihn auf Ihre Knie.“ Dann: „Führen Sie mit beiden Daumen die Brustkorbkompressionen mit der Zwei-Daumen-Technik wie bei der Herzdruckmassage beschrieben durch, drücken Sie jedoch stärker auf das Brustbein. Wiederholen Sie dies bis zu 5 Mal oder bis die Atemwege frei sind.“
Zur Herzdruckmassage, auf die dieser Schritt verweist, steht in derselben Leitlinie: „Führen Sie die Herzdruckmassage bei allen Altersgruppen über der unteren Hälfte des Brustbeins (Sternum) durch.“ Die Zwei-Daumen-Technik gilt für Säuglinge, die Einhand- oder Zweihandtechnik „bei Kindern über 1 Jahr“.
Bei Kindern und Jugendlichen: „Stellen Sie sich hinter das Kind und legen Sie Ihre Arme um den oberen Teil seines Bauches.“ „Beugen Sie das Kind nach vorne.“
Weiter: „Ballen Sie Ihre Faust und legen Sie sie zwischen den Bauchnabel (Nabel) und das Ende des Brustbeins (Xiphoid).“ „Umfassen Sie Ihre Faust mit der anderen Hand und ziehen Sie sie kräftig nach innen und oben.“ „Wiederholen Sie dies bis zu 5 Mal oder bis die Verlegung beseitigt ist.“
„Wenn das Kind noch bei Bewusstsein ist, wiederholen Sie die Rückenschläge bis zu 5 Mal und wechseln Sie dabei mit bis zu 5 Brust-/Bauchstößen ab.“ Im Ablaufschema steht für den Säugling „5 Rückenschläge“ und „5 Thoraxkompressionen abwechselnd“, für Kind und Teenager „5 Rückenschläge“ und „5 abdominelle Kompressionen abwechselnd“.
Quellen: Deutscher Rat für Wiederbelebung – German Resuscitation Council e. V. (GRC) / European Resuscitation Council 2025, Deutscher Rat für Wiederbelebung – German Resuscitation Council e. V. (GRC) / European Resuscitation Council 2025
„Brechen Sie die Rückenschläge oder Brust-/Bauchstöße sofort ab, wenn Anzeichen für eine Beseitigung der Verstopfung auftreten (Husten, lautes Atmen oder Weinen).“
Verliert das Kind das Bewusstsein, gilt: „Rufen Sie so schnell wie möglich Hilfe und den Rettungsdienst (falls noch nicht geschehen), spätestens wenn das Kind das Bewusstsein verliert.“ Und: „Beginnen Sie sofort mit der CPR mit 5 Atemspenden, sobald das Kind bewusstlos wird.“
Für ein Kind, das nicht reagiert, rät dieselbe Leitlinie beim Notruf: „Benutzen Sie die Freisprecheinrichtung Ihres Mobiltelefons, wenn möglich mit Video. Befolgen Sie die Anweisungen des Disponenten, der Ihnen helfen kann, zu erkennen, ob Sie mit CPR beginnen müssen.“
Wie die Wiederbelebung selbst geht, beschreibt diese Antwort nicht.
Was nicht hilft
Ob Absauggeräte gegen Verschlucken helfen, ist nicht belegt.
Zu Absauggeräten, die gegen Verschlucken beworben werden, hält die Leitlinie fest, dass der European Resuscitation Council „keine Empfehlung für oder gegen die Verwendung von Absauggeräten aussprechen“ kann, „da keine zuverlässigen wissenschaftlichen Belege vorliegen“.
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit schreibt über Erste-Hilfe-Broschüren: „Allerdings können solche Informationsbroschüren einen praktischen Erste-Hilfe-Kurs nicht ersetzen.“
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2025
Was schadet
„Versuchen Sie nicht, den Fremdkörper blind aus dem Mund zu entfernen, sondern entfernen Sie nur deutlich sichtbare Fremdkörper mit einem einzigen Wischen.“
Für Erwachsene begründet die Erste-Hilfe-Leitlinie, warum nach den Griffen ein Arzt nachsehen soll: „Jede Person, die erfolgreich mit Bauchstößen oder Thoraxkompressionen behandelt wurde, soll von einem Arzt untersucht werden, da Komplikationen und Verletzungen auftreten können.“ Im Kinderteil der Kurzfassung steht diese Begründung nicht.
Quellen
- Reanimation 2025 – Leitlinien kompakt · Deutscher Rat für Wiederbelebung – German Resuscitation Council e. V. (GRC) / European Resuscitation Council, 2025 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-28
- Fremdkörperverlegung der Atemwege bei Kindern (Algorithmus-Poster) · Deutscher Rat für Wiederbelebung – German Resuscitation Council e. V. (GRC) / European Resuscitation Council, 2025 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-28
- Hinweise für Notfallsituationen · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de, 2025 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-28
- Erste Hilfe will geübt sein · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de, 2025 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-28
Versionshistorie
- v2 · 28. September 2026 · Redaktionell gelesen und freigegeben. (Redaktion)
- v1 · 28. September 2026 · Erstfassung (Redaktion)
Nächste planmäßige Prüfung: 28. September 2027. Du hältst eine Aussage für falsch? Der Link „Einspruch oder Ergänzung“ steht an jeder Aussage, und jede Entscheidung darüber ist unter Einsprüche öffentlich.
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