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Stand: 09.09.2026 · Version 4
Kein Ersatz für ärztliche Beratung. Im Notfall 112, ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117.
Fieber & Infekte
Wann darf mein Kind nach Fieber wieder in die Kita?
Wie lange dein Kind zu Hause bleiben muss, hängt von der Erkrankung ab und nicht von der Höhe des Fiebers; für gewöhnliche Erkältungsinfekte gibt es keine bundesweit geregelte Frist. Die Leitlinie der Fachgesellschaften empfiehlt einen Tag, an dem dein Kind fit und fieberfrei ist; das ist ein Expertenkonsens, keine Vorgabe des Infektionsschutzgesetzes.
Redaktionell geprüft, noch ohne Fachreview.
Was nachweislich hilft
Die Frage hat zwei Ebenen, die im Alltag ständig durcheinandergeraten: Was das Gesetz vorschreibt, und was die Kita als Hausregel vereinbart hat. Das Gesetz regelt nur einen kleinen Ausschnitt, und Fieber gehört nicht dazu.
Diese Antwort setzt voraus, dass du weißt, ab wann Fieber überhaupt Fieber ist und welche Warnzeichen unabhängig von jeder Kita-Frage gelten. Beides steht in „Ab wann hat mein Baby Fieber und ab wann muss ich zum Arzt?“ und in „Wann und womit soll ich Fieber bei meinem Baby senken?“.
Ein Hinweis zu den Graden auf dieser Seite: Ein großer Teil der folgenden Aussagen gibt geltendes Recht und amtliche Empfehlungen wieder, keine Studienlage. Der Grad sagt hier, wie gut die Quelle die Aussage trägt, nicht, wie gut ein Effekt untersucht ist.
Für bestimmte, im Infektionsschutzgesetz einzeln aufgezählte Infektionskrankheiten dürfen erkrankte oder krankheitsverdächtige Kinder eine Gemeinschaftseinrichtung wie die Kita weder betreten noch benutzen. Diese Einschränkung dauert nach § 34 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes fort, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist.
Quellen: RKI 2026
Das ärztliche Urteil kann das Urteil der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes oder einer Ärztin oder eines Arztes des zuständigen Gesundheitsamtes sein, und es kann mündlich erfolgen. Das Robert Koch-Institut schreibt dazu, § 34 des Infektionsschutzgesetzes fordert keine schriftliche Bescheinigung über das ärztliche Urteil, dennoch kann diese zur Absicherung aller Beteiligten zweckmäßig sein.
Quellen: RKI 2026
Für die Krankheiten, die unter diese Regel fallen, hat das Robert Koch-Institut konkrete Fristen veröffentlicht. Sie zeigen gut, woran die Wiederzulassung tatsächlich hängt.
Nach Windpocken ist eine Wiederzulassung eine Woche nach Beginn einer unkomplizierten Erkrankung möglich, das heißt mit dem vollständigen Verkrusten aller bläschenförmigen Hautveränderungen.
Quellen: RKI 2026
Nach Masern ist eine Wiederzulassung nach ärztlicher Beurteilung der vorliegenden Infektions- oder Ansteckungsgefahr am fünften Tag nach Auftreten des Hautausschlags möglich.
Quellen: RKI 2026
Bei Scharlach oder sonstigen Infektionen mit Streptococcus pyogenes ist eine Wiederzulassung 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie und dem Abklingen der Symptome möglich. Ohne antibiotische Therapie ist sie frühestens 24 Stunden nach dem Abklingen der spezifischen Symptome angezeigt.
Quellen: RKI 2026
Bei einer infektiösen Magen-Darm-Erkrankung ist eine Wiederzulassung für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 48 Stunden nach Abklingen der klinischen Symptome möglich.
Quellen: RKI 2026
Bei Keuchhusten ist eine Wiederzulassung in der Regel fünf Tage nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie möglich, bei Gabe von Azithromycin gegebenenfalls schon nach drei Tagen. Ohne antibiotische Behandlung ist sie 21 Tage nach Beginn des Hustens möglich.
Quellen: RKI 2026
Keine dieser Fristen fragt nach der Körpertemperatur.
Die Wiederzulassungsempfehlungen des Robert Koch-Instituts knüpfen an den Krankheitsverlauf, an eine wirksame Antibiotikatherapie und an Laborbefunde an. Ein Kriterium „fieberfrei“ nennen sie für keine der aufgeführten Krankheiten.
Quellen: RKI 2026
Das Robert Koch-Institut sagt selbst, für wen es diese Empfehlungen schreibt und wie weit sie reichen: Zielgruppen sind in erster Linie der Öffentliche Gesundheitsdienst und die medizinische Fachöffentlichkeit, und die Empfehlungen ersetzen nicht die Bewertung jedes Einzelfalls durch die Gesundheitsämter.
Quellen: RKI 2026
Für dich heißt das: Die Fristen oben sind der Regelfall, nicht das letzte Wort. Im konkreten Ausbruch kann das Gesundheitsamt etwas anderes anordnen.
Wo das Gesetz schweigt, füllen die Fachgesellschaften und die Einrichtungen die Lücke. Das ist die Herkunft der Regel, die Eltern am Kita-Eingang zu hören bekommen.
Die S3-Leitlinie Fiebermanagement empfiehlt, Bezugspersonen sollen dahingehend beraten werden, für eine ausreichend lange Genesung zu sorgen; für Kinder und Jugendliche bedeutet das, mindestens einen Tag fit und fieberfrei zu sein, bevor sie wieder den Kindergarten oder die Schule besuchen. Die Konsensstärke dieser Empfehlung liegt bei 100 Prozent.
Quellen: DGKJ / AWMF 2025
Die Leitliniengruppe hat diese Empfehlung ausdrücklich als konsensbasierte Empfehlung formuliert, weil zu diesem Themenfeld keine ausreichende Evidenz gefunden werden konnte. Der eine fieberfreie Tag beruht damit auf der übereinstimmenden Einschätzung von Fachleuten, nicht auf Studien, die ihn geprüft hätten.
Quellen: DGKJ / AWMF 2025
Die im Alltag gehörte Fassung „24 Stunden fieberfrei“ gibt diese Empfehlung verkürzt wieder: Die Leitlinie verlangt einen Tag, an dem dein Kind nicht nur fieberfrei, sondern auch wieder fit ist. Das ist kein Grund, die Regel zu missachten. Es ist ein Grund, sie richtig einzuordnen: Sie ist eine vernünftige Faustregel für die Genesung deines Kindes, keine Ansteckungsgrenze und kein Gesetz. Wer sie als gesetzliche Vorgabe ausgibt, sagt etwas Falsches.
Solange dein Kind noch krank ist, ist die Frage der Rückkehr ohnehin nicht gestellt.
Auf seiner Seite für pädagogische Fachkräfte schreibt das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (vormals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) über die Betreuung während der Erkrankung: Fiebernde oder ansteckende Kinder dürfen nicht in der Kita betreut werden. Als weitere Gründe, ein Kind zu Hause zu lassen, nennt es starken Husten, Erbrechen und Durchfall.
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2026
Erkrankt ein Kind während des Kita-Aufenthalts, etwa mit hohem Fieber oder Erbrechen, muss es abgeholt werden. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit rät den Fachkräften ausdrücklich, damit nicht zu zögern.
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2026
Was nicht hilft
Der Blick ins Gesetz hilft bei der häufigsten Erkrankung deines Kindes gerade nicht weiter, weil sie dort schlicht nicht vorkommt.
Die Auswahl der Krankheiten und Erreger für die Wiederzulassungsempfehlungen erfolgte auf Basis des § 34 Absatz 1 bis 3 des Infektionsschutzgesetzes.
Quellen: RKI 2026
Wir haben die Liste dieser Empfehlungen durchgesehen: Gewöhnliche Erkältungsinfekte, Grippe, das Respiratorische Synzytial-Virus, die Hand-Fuß-Mund-Krankheit und das Dreitagefieber kommen darin nicht als eigener Krankheitseintrag vor. Für sie gibt es also keine bundesweit geregelte Wiederzulassungsfrist. Das ist unser Schluss aus dem Fehlen dieser Einträge, kein Satz des Robert Koch-Instituts.
Quellen: RKI 2026
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit nennt als Beispiele für Krankheiten mit Besuchsverbot nach § 34 des Infektionsschutzgesetzes Masern, Mumps, Keuchhusten, Scharlach und Windpocken sowie Kopflaus- und Krätzebefall. Das Gesundheitsamt informiert die Einrichtung darüber, welche Maßnahmen zu ergreifen sind und ob im konkreten Fall alle Eltern informiert werden müssen.
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2026
Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit gibt den Fachkräften den Tipp, die wichtigsten Regelungen zum Umgang mit kranken Kindern schriftlich festzuhalten, zum Beispiel ergänzend zum Betreuungsvertrag.
Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2026
Was in deiner Kita gilt, steht deshalb dort und nicht im Gesetz. Wenn du eine feste Frist für einen Schnupfen suchst, suchst du im falschen Dokument.
Was schadet
Die S3-Leitlinie Fiebermanagement hält fest, das Ansprechen auf Fiebersenker korreliert nicht mit der Schwere oder der Ursache einer Infektionskrankheit und sollte deshalb nicht zur Unterscheidung zwischen viral und bakteriell eingesetzt werden. Die Konsensstärke dieser Empfehlung liegt bei 100 Prozent.
Quellen: DGKJ / AWMF 2025
Ein Fiebersenker kurz vor der Abgabe macht dein Kind also nicht gesund. Er senkt die Temperatur, und wie gut er das tut, sagt nichts darüber, wie krank dein Kind ist. Nach der Leitlinienempfehlung in a10 geht es um einen Tag, an dem dein Kind fit und ohne Medikament fieberfrei ist.
Tritt einer der in § 34 Absatz 1 bis 3 des Infektionsschutzgesetzes genannten Sachverhalte auf, muss das der Gemeinschaftseinrichtung unverzüglich mitgeteilt werden. Die Leitung der Einrichtung muss dann ihrerseits das Gesundheitsamt unverzüglich benachrichtigen, damit die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen eingeleitet werden können.
Quellen: RKI 2026
Quellen
- Empfehlungen für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz · RKI, 2026 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-07
- S3-Leitlinie Fiebermanagement bei Kindern und Jugendlichen (AWMF 027-074), Langfassung · DGKJ / AWMF, 2025 · Leitlinie · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-05
- Krankes Kind im Kita-Alltag · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de, 2026 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-07
- Recht: Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de, 2026 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-07
- Fieber bei Babys und Kindern · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de, 2026 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-05
- Elternleitlinie zum Umgang mit Fieber bei Kindern und Jugendlichen (AWMF 027-074) · DGKJ / AWMF, 2025 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-05
Versionshistorie
- v4 · 9. September 2026 · Redaktionell gelesen und freigegeben. (Redaktion)
- v3 · 8. September 2026 · Konsistenzlauf nach der Ausweitung auf 0 bis 3 Jahre: Querverweis auf ant-0009 (Redaktion)
- v2 · 8. September 2026 · Überarbeitung nach Evidenz-Review: Kurzantwort auf den Leitlinienwortlaut gezogen, Aussagen mit zwei Behauptungen getrennt, Azithromycin-Frist und Selbstbeschränkung des Robert Koch-Instituts ergänzt, Abschnitte neu zugeordnet, Fiebersenker-Satz belegt, 112-Liste auf die Clusterfassung gezogen, Untertemperatur unter 36,5 Grad Celsius aufgenommen (Redaktion)
- v1 · 7. September 2026 · Erstfassung (Redaktion)
Nächste planmäßige Prüfung: 9. September 2027. Du hältst eine Aussage für falsch? Der Link „Einspruch oder Ergänzung“ steht an jeder Aussage, und jede Entscheidung darüber ist unter Einsprüche öffentlich.
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