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  "id": "ant-0040",
  "slug": "wann-darf-mein-kind-nach-fieber-wieder-in-die-kita",
  "frage": "Wann darf mein Kind nach Fieber wieder in die Kita?",
  "typ": "handeln",
  "cluster": "fieber",
  "alter": "12-36m",
  "phase": "kleinkind",
  "sprache": "de",
  "evidenz": "moderat",
  "kurzantwort": "Wie lange dein Kind zu Hause bleiben muss, hängt von der Erkrankung ab und nicht von der Höhe des Fiebers; für gewöhnliche Erkältungsinfekte gibt es keine bundesweit geregelte Frist. Die Leitlinie der Fachgesellschaften empfiehlt einen Tag, an dem dein Kind fit und fieberfrei ist; das ist ein Expertenkonsens, keine Vorgabe des Infektionsschutzgesetzes.",
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  "geprueft_am": "2026-09-09",
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      "datum": "2026-09-07",
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      "datum": "2026-09-08",
      "grund": "Überarbeitung nach Evidenz-Review: Kurzantwort auf den Leitlinienwortlaut gezogen, Aussagen mit zwei Behauptungen getrennt, Azithromycin-Frist und Selbstbeschränkung des Robert Koch-Instituts ergänzt, Abschnitte neu zugeordnet, Fiebersenker-Satz belegt, 112-Liste auf die Clusterfassung gezogen, Untertemperatur unter 36,5 Grad Celsius aufgenommen",
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      "datum": "2026-09-08",
      "grund": "Konsistenzlauf nach der Ausweitung auf 0 bis 3 Jahre: Querverweis auf ant-0009",
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    {
      "version": 4,
      "datum": "2026-09-09",
      "grund": "Redaktionell gelesen und freigegeben.",
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      ],
      "text": "Für bestimmte, im Infektionsschutzgesetz einzeln aufgezählte Infektionskrankheiten dürfen erkrankte oder krankheitsverdächtige Kinder eine Gemeinschaftseinrichtung wie die Kita weder betreten noch benutzen. Diese Einschränkung dauert nach § 34 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes fort, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist."
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        "rki-wiederzulassung-2026"
      ],
      "text": "Das ärztliche Urteil kann das Urteil der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes oder einer Ärztin oder eines Arztes des zuständigen Gesundheitsamtes sein, und es kann mündlich erfolgen. Das Robert Koch-Institut schreibt dazu, § 34 des Infektionsschutzgesetzes fordert keine schriftliche Bescheinigung über das ärztliche Urteil, dennoch kann diese zur Absicherung aller Beteiligten zweckmäßig sein."
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        "rki-wiederzulassung-2026"
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      "text": "Nach Windpocken ist eine Wiederzulassung eine Woche nach Beginn einer unkomplizierten Erkrankung möglich, das heißt mit dem vollständigen Verkrusten aller bläschenförmigen Hautveränderungen."
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      "text": "Nach Masern ist eine Wiederzulassung nach ärztlicher Beurteilung der vorliegenden Infektions- oder Ansteckungsgefahr am fünften Tag nach Auftreten des Hautausschlags möglich."
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      "text": "Bei Scharlach oder sonstigen Infektionen mit Streptococcus pyogenes ist eine Wiederzulassung 24 Stunden nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie und dem Abklingen der Symptome möglich. Ohne antibiotische Therapie ist sie frühestens 24 Stunden nach dem Abklingen der spezifischen Symptome angezeigt."
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        "rki-wiederzulassung-2026"
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      "text": "Bei einer infektiösen Magen-Darm-Erkrankung ist eine Wiederzulassung für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 48 Stunden nach Abklingen der klinischen Symptome möglich."
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        "rki-wiederzulassung-2026"
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      "text": "Bei Keuchhusten ist eine Wiederzulassung in der Regel fünf Tage nach Beginn einer wirksamen Antibiotikatherapie möglich, bei Gabe von Azithromycin gegebenenfalls schon nach drei Tagen. Ohne antibiotische Behandlung ist sie 21 Tage nach Beginn des Hustens möglich."
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        "rki-wiederzulassung-2026"
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      "text": "Die Wiederzulassungsempfehlungen des Robert Koch-Instituts knüpfen an den Krankheitsverlauf, an eine wirksame Antibiotikatherapie und an Laborbefunde an. Ein Kriterium „fieberfrei“ nennen sie für keine der aufgeführten Krankheiten."
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        "rki-wiederzulassung-2026"
      ],
      "text": "Das Robert Koch-Institut sagt selbst, für wen es diese Empfehlungen schreibt und wie weit sie reichen: Zielgruppen sind in erster Linie der Öffentliche Gesundheitsdienst und die medizinische Fachöffentlichkeit, und die Empfehlungen ersetzen nicht die Bewertung jedes Einzelfalls durch die Gesundheitsämter."
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      "text": "Die S3-Leitlinie Fiebermanagement empfiehlt, Bezugspersonen sollen dahingehend beraten werden, für eine ausreichend lange Genesung zu sorgen; für Kinder und Jugendliche bedeutet das, mindestens einen Tag fit und fieberfrei zu sein, bevor sie wieder den Kindergarten oder die Schule besuchen. Die Konsensstärke dieser Empfehlung liegt bei 100 Prozent."
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        "dgkj-fiebermanagement-2025"
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      "text": "Die Leitliniengruppe hat diese Empfehlung ausdrücklich als konsensbasierte Empfehlung formuliert, weil zu diesem Themenfeld keine ausreichende Evidenz gefunden werden konnte. Der eine fieberfreie Tag beruht damit auf der übereinstimmenden Einschätzung von Fachleuten, nicht auf Studien, die ihn geprüft hätten."
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      "text": "Auf seiner Seite für pädagogische Fachkräfte schreibt das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (vormals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung) über die Betreuung während der Erkrankung: Fiebernde oder ansteckende Kinder dürfen nicht in der Kita betreut werden. Als weitere Gründe, ein Kind zu Hause zu lassen, nennt es starken Husten, Erbrechen und Durchfall."
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        "bzga-kranke-kinder-kita-2026"
      ],
      "text": "Erkrankt ein Kind während des Kita-Aufenthalts, etwa mit hohem Fieber oder Erbrechen, muss es abgeholt werden. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit rät den Fachkräften ausdrücklich, damit nicht zu zögern."
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      "text": "Die Auswahl der Krankheiten und Erreger für die Wiederzulassungsempfehlungen erfolgte auf Basis des § 34 Absatz 1 bis 3 des Infektionsschutzgesetzes."
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      "text": "Wir haben die Liste dieser Empfehlungen durchgesehen: Gewöhnliche Erkältungsinfekte, Grippe, das Respiratorische Synzytial-Virus, die Hand-Fuß-Mund-Krankheit und das Dreitagefieber kommen darin nicht als eigener Krankheitseintrag vor. Für sie gibt es also keine bundesweit geregelte Wiederzulassungsfrist. Das ist unser Schluss aus dem Fehlen dieser Einträge, kein Satz des Robert Koch-Instituts."
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      "text": "Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit nennt als Beispiele für Krankheiten mit Besuchsverbot nach § 34 des Infektionsschutzgesetzes Masern, Mumps, Keuchhusten, Scharlach und Windpocken sowie Kopflaus- und Krätzebefall. Das Gesundheitsamt informiert die Einrichtung darüber, welche Maßnahmen zu ergreifen sind und ob im konkreten Fall alle Eltern informiert werden müssen."
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        "bzga-kranke-kinder-kita-2026"
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      "text": "Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit gibt den Fachkräften den Tipp, die wichtigsten Regelungen zum Umgang mit kranken Kindern schriftlich festzuhalten, zum Beispiel ergänzend zum Betreuungsvertrag."
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      "text": "Die S3-Leitlinie Fiebermanagement hält fest, das Ansprechen auf Fiebersenker korreliert nicht mit der Schwere oder der Ursache einer Infektionskrankheit und sollte deshalb nicht zur Unterscheidung zwischen viral und bakteriell eingesetzt werden. Die Konsensstärke dieser Empfehlung liegt bei 100 Prozent."
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        "rki-wiederzulassung-2026"
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      "text": "Tritt einer der in § 34 Absatz 1 bis 3 des Infektionsschutzgesetzes genannten Sachverhalte auf, muss das der Gemeinschaftseinrichtung unverzüglich mitgeteilt werden. Die Leitung der Einrichtung muss dann ihrerseits das Gesundheitsamt unverzüglich benachrichtigen, damit die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen eingeleitet werden können."
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      "text": "Als Warnzeichen bei Fieber nennt die S3-Leitlinie Fiebermanagement insbesondere Bewusstseinsstörungen, Berührungsempfindlichkeit, starke Schmerzen, schrilles Schreien, Hauteinblutungen (ein nicht wegdrückbarer Hautausschlag), Austrocknung, sehr schnelles Atmen, eine Rekapillarisierungszeit über drei Sekunden, sehr blasse, graue oder blaue Haut, ein schwer krank wirkendes Kind sowie eine Fieberdauer von mehr als drei Tagen."
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      "text": "Kinder unter drei Monaten mit einer rektalen Temperatur (im Po gemessen) ab 38,0 Grad Celsius sollen ärztlich sorgfältig auf eine schwere bakterielle Infektion untersucht werden. Fieber kann in dieser Altersgruppe oft fehlen, obwohl eine schwere bakterielle Infektion besteht; entscheidend ist immer der klinische Befund."
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      "text": "Im Ampelsystem derselben Leitlinie steht ein Kind unter drei Monaten im roten Bereich mit hohem Risiko, wenn die Körperkerntemperatur bei 38 Grad Celsius oder darüber liegt oder unter 36,5 Grad Celsius. Bei Rot ist eine ärztliche Begutachtung dringend geboten."
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      "text": "Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit nennt als Anlässe für einen Arztbesuch unter anderem Fieber bei Kindern bis zum Alter von zwei Jahren, das länger als einen Tag anhält, und bei älteren Kindern länger als drei Tage, ein berührungsempfindliches, schrill schreiendes oder sehr verändert wirkendes Kind, ein Kind, das nicht trinkt oder über zwölf Stunden keinen Urin ausscheidet, sowie jede eigene Beunruhigung der Eltern."
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        "dgkj-elternleitlinie-fieber-2025"
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      "text": "Die Elternleitlinie verweist für den Notfall auf den Rettungsdienst unter 112 oder das nächste Kinderkrankenhaus und nennt als Warnzeichen unter anderem Bewusstseinsstörungen, Hauteinblutungen sowie sehr schnelles Atmen und Luftnot. Außerhalb der Öffnungszeiten der Praxis nennt sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116117."
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  "quellen": [
    {
      "id": "rki-wiederzulassung-2026",
      "name": "Empfehlungen für die Wiederzulassung zu Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz",
      "herausgeber": "RKI",
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      "abgerufen_am": "2026-09-07",
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    {
      "id": "dgkj-fiebermanagement-2025",
      "name": "S3-Leitlinie Fiebermanagement bei Kindern und Jugendlichen (AWMF 027-074), Langfassung",
      "herausgeber": "DGKJ / AWMF",
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      "id": "bzga-kranke-kinder-kita-2026",
      "name": "Krankes Kind im Kita-Alltag",
      "herausgeber": "Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de",
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      "name": "Recht: Das Infektionsschutzgesetz (IfSG)",
      "herausgeber": "Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de",
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      "id": "dgkj-elternleitlinie-fieber-2025",
      "name": "Elternleitlinie zum Umgang mit Fieber bei Kindern und Jugendlichen (AWMF 027-074)",
      "herausgeber": "DGKJ / AWMF",
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  "nutzungsbedingungen": "https://eltern-wiki.de/api-doku",
  "hinweis": "Kein Ersatz für ärztliche Beratung. Im Notfall 112, ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117."
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