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Eltern-Wiki

Eltern-Wiki · https://eltern-wiki.de/antworten/welche-medikamente-darf-ich-in-der-stillzeit-nehmen

Stand: 18.09.2026 · Version 2

Kein Ersatz für ärztliche Beratung. Im Notfall 112, ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117.

Stillen & Flasche

Welche Medikamente darf ich in der Stillzeit nehmen?

Was tun?Moderate EvidenzAlter: 0 bis 12 MonateGeprüft am 18. September 2026

Die meisten Medikamente sind mit dem Stillen vereinbar, aber jedes Mittel gehört in der Stillzeit vorher in die ärztliche Rücksprache, auch ein rezeptfreies; diese Antwort liefert dir das Prinzip und die Anlaufstellen, keine Wirkstoffliste. Nur selten muss das Stillen wegen einer Behandlung unterbrochen werden, und alle Quellen dazu sind Expertenkonsens ohne systematische Studienauswertung.

Redaktionell geprüft, noch ohne Fachreview.

Diese Antwort hat eine KI aus freigegebenen Quellen zusammengestellt. Ein Mensch hat sie am 18. September 2026 gelesen und freigegeben und dabei jede Quelle einzeln geöffnet. Der Evidenzgrad ist eine redaktionelle Einschätzung, keine Messung. Fehler bleiben möglich. Wir beschreiben die Studienlage, nicht dein Kind. Den ganzen Prüfprozess beschreibt die Methodik.

Was nachweislich hilft

Diese Antwort nennt keinen einzigen Wirkstoff. Das ist Absicht: Ob ein bestimmtes Mittel zu dir, deiner Erkrankung und deinem Baby passt, kann keine allgemeine Seite entscheiden, und die deutschen Empfehlungen sagen das selbst. Was die Quellen tragen, ist ein Prinzip, drei Handgriffe und zwei Anlaufstellen.

Das Prinzip steht in den Handlungsempfehlungen des Netzwerks Gesund ins Leben.

Moderate Evidenz#a1

Die Handlungsempfehlungen des Netzwerks Gesund ins Leben lauten: „Medikamente sollen während der Stillzeit nur nach ärztlicher Rücksprache eingenommen werden.“

Quellen: Netzwerk Gesund ins Leben (BLE) / Monatsschrift Kinderheilkunde 2024

Einspruch oder Ergänzung

Moderate Evidenz#a2

Dieselbe Quelle hält fest, dass die Empfehlung „sowohl verschreibungspflichtige als auch nichtverschreibungspflichtige Medikamente“ betrifft.

Quellen: Netzwerk Gesund ins Leben (BLE) / Monatsschrift Kinderheilkunde 2024

Einspruch oder Ergänzung

Moderate Evidenz#a3

Und sie ergänzt: „Die meisten Medikamente sind mit dem Stillen vereinbar.“

Quellen: Netzwerk Gesund ins Leben (BLE) / Monatsschrift Kinderheilkunde 2024

Einspruch oder Ergänzung

Moderate Evidenz#a4

Als Grundlage nennen die Handlungsempfehlungen, dass Daten über den Übergang eingenommener Medikamente in die Muttermilch und über deren Wirkung auf den Säugling zur Verfügung stehen; auf dieser Grundlage lassen sich nach derselben Quelle substanzspezifische Empfehlungen in der Stillzeit geben.

Quellen: Netzwerk Gesund ins Leben (BLE) / Monatsschrift Kinderheilkunde 2024

Einspruch oder Ergänzung

Moderate Evidenz#a5

Zugleich halten die Handlungsempfehlungen fest: „Es gibt Medikamente, die in die Muttermilch übergehen und beim Kind nachteilige Wirkungen auslösen können.“

Quellen: Netzwerk Gesund ins Leben (BLE) / Monatsschrift Kinderheilkunde 2024

Einspruch oder Ergänzung

Das ist der Kern: Nicht das Stillen ist das Problem, sondern das einzelne Mittel. Und weil die Antwort vom Mittel abhängt, führt der Weg über jemanden, der das einzelne Mittel nachschlagen kann.

Die drei Handgriffe stammen aus den Elterninformationen des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (vormals Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung).

Moderate Evidenz#a6

Erstens: Die Einnahme aller Medikamente mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt absprechen. „Dafür sollte der Arzt oder die Ärztin wissen, dass Sie aktuell stillen.“ Die Medikamente lassen sich nach derselben Quelle auch immer mit der Frauenärztin oder dem Frauenarzt besprechen.

Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2025

Einspruch oder Ergänzung

Moderate Evidenz#a7

Zweitens: „Außerdem sollten Sie darauf achten, die Zeiten der Einnahme, also den Abstand zu den Mahlzeiten, gut einzuhalten. Diese Hinweise finden Sie in der Verpackungsbeilage der Medikamente.“ Das betrifft die Einnahmehinweise der Packungsbeilage zu den Mahlzeiten der Mutter; zum Abstand zwischen Einnahme und Stillen sagt die Seite nichts.

Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2025

Einspruch oder Ergänzung

Moderate Evidenz#a8

Drittens: Wer krank ist und Medikamente nehmen muss, sollte nach der Elterninformation zum Stillstart die Ärztin oder den Arzt fragen, welche Medikamente stillverträglich sind. „Meistens gibt es Medikamente, bei deren Einnahme weiter gestillt werden kann.“

Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2025

Einspruch oder Ergänzung

Der Satz „Ich stille“ gehört also an den Anfang jedes Gesprächs mit der Ärztin oder dem Arzt, nicht ans Ende. Meistens, sagt das Bundesinstitut in a8, gibt es dann ein Mittel, bei dem weiter gestillt werden kann.

Für das Nachschlagen nennen beide deutschen Stellen dieselbe Adresse.

Moderate Evidenz#a9

Die Handlungsempfehlungen verweisen für „Hinweise zur Sicherheit von Arzneimitteln in Schwangerschaft und Stillzeit“ auf die Informationsseite des Pharmakovigilanz- und Beratungszentrums für Embryonaltoxikologie unter embryotox.de sowie auf die Fachliteratur; die Elterninformation zum Stillstart nennt dasselbe Portal.

Quellen: Netzwerk Gesund ins Leben (BLE) / Monatsschrift Kinderheilkunde 2024, Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2025

Einspruch oder Ergänzung

Embryotox ist ein Zentrum der Charité Berlin. Wir nutzen es hier als Verweisziel, nicht als Beleg: Die Seite trifft Aussagen zu einzelnen Wirkstoffen, und genau die stehen in dieser Antwort nicht. Eine zweite, englischsprachige Nachschlagestelle ist die Datenbank LactMed der amerikanischen National Library of Medicine; die deutsche Referenz bleibt Embryotox.

Das Prinzip hinter allem hat die Weltgesundheitsorganisation zusammen mit UNICEF schon 2002 formuliert. Das Dokument ist alt, bezeichnet sich selbst als keine förmliche Veröffentlichung, und wir zitieren daraus nur den Grundsatz, keine Angabe zu einem Wirkstoff.

Schwache Evidenz#a10

Die Weltgesundheitsorganisation und UNICEF schreiben 2002: Es gibt „sehr wenige Arten von Behandlung, während derer das Stillen absolut kontraindiziert ist“. Es gibt nach demselben Dokument jedoch einige Arzneimittel, die eine Mutter brauchen kann und die beim Baby manchmal Nebenwirkungen verursachen.

Quellen: World Health Organization / UNICEF 2002

Einspruch oder Ergänzung

Schwache Evidenz#a11

Dasselbe Dokument ordnet Arzneimittel in fünf Kategorien: mit dem Stillen vereinbar; vereinbar, aber das Kind auf Nebenwirkungen beobachten; nach Möglichkeit vermeiden und das Kind beobachten; nach Möglichkeit vermeiden, weil das Mittel die Milchbildung hemmen kann; und vermeiden.

Quellen: World Health Organization / UNICEF 2002

Einspruch oder Ergänzung

Schwache Evidenz#a12

In der letzten Kategorie gibt es nach dem Dokument von 2002 außer Krebsmedikamenten und radioaktiven Substanzen sehr wenige Mittel.

Quellen: World Health Organization / UNICEF 2002

Einspruch oder Ergänzung

Schwache Evidenz#a13

Eine Einschränkung nennt das Dokument ausdrücklich: Frühgeborene und Säuglinge unter einem Monat nehmen nach dem Dokument Arzneimittel anders auf und scheiden sie anders aus als ältere Säuglinge; bei ihnen ist nach derselben Stelle generell zusätzliche Vorsicht nötig.

Quellen: World Health Organization / UNICEF 2002

Einspruch oder Ergänzung

Schwache Evidenz#a14

Für Mittel, die nicht in seiner Liste stehen und nicht in eine Kategorie mit klarer Gegenanzeige fallen, lautet der Rat des Dokuments an die Fachkraft: der Mutter raten, weiterzustillen, und sie bitten, wiederzukommen, wenn ihr am Kind etwas Beunruhigendes auffällt.

Quellen: World Health Organization / UNICEF 2002

Einspruch oder Ergänzung

Die fünf Blöcke aus dem Dokument von 2002 tragen den Grad schwach, nicht wegen ihres Inhalts, sondern wegen des Alters und der fehlenden Aktualisierung. Dass sie in der Sache mit den deutschen Empfehlungen von 2024 und 2025 übereinstimmen, ist der eigentliche Befund.

Was nicht hilft

Zwei Reflexe liegen nahe, und beide sind falsch: aus Vorsicht abzustillen, oder aus Vorsicht das Medikament wegzulassen.

Moderate Evidenz#a15

Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit hält fest: „Auch in der Stillzeit kann die Einnahme von Medikamenten in bestimmten Situationen erforderlich sein. Viele Medikamente lassen sich problemlos mit dem Stillen vereinbaren.“

Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2025

Einspruch oder Ergänzung

Ein eigenmächtig weggelassenes Mittel behandelt deine Erkrankung nicht, und ein eigenmächtig beendetes Stillen nimmt deinem Baby etwas, was nach a3 und a8 in den meisten Fällen gar nicht nötig gewesen wäre. Die Reihenfolge, in der Fachleute vorgehen, hat das Dokument von 2002 beschrieben.

Schwache Evidenz#a16

Treten beim Kind Nebenwirkungen auf, lautet der Rat von 2002: zuerst das Mittel absetzen und, wenn nötig, eine Alternative suchen. Erst wenn die Mutter das Mittel nicht absetzen kann, muss sie nach dem Dokument das Stillen unter Umständen bis zum Ende der Behandlung unterbrechen; in dieser Zeit soll sie die Milch abpumpen, um die Milchbildung zu erhalten und danach weiterstillen zu können.

Quellen: World Health Organization / UNICEF 2002

Einspruch oder Ergänzung

Auch eine Stillpause ist also in diesem Bild keine Entscheidung gegen das Stillen, sondern eine Überbrückung mit Abpumpen. Wie du Milch abpumpst und aufbewahrst, steht in der Antwort dazu.

Was die Quellen nicht hergeben, sagen wir ebenfalls: Keine der hier zitierten Stellen nennt eine Regel, wann nach einer Einnahme wieder gestillt werden darf, und keine bewertet pflanzliche Mittel oder Nahrungsergänzungsmittel eigens. Die Empfehlung zur ärztlichen Rücksprache gilt nach a2 ausdrücklich auch für rezeptfreie Mittel; für pflanzliche Präparate sagen die Quellen nichts, also gilt für sie das Prinzip, nicht eine Ausnahme.

Was schadet

Moderate Evidenz#a17

„Es gibt jedoch Präparate, die in die Muttermilch übergehen. Diese können negative Effekte auf das Kind haben.“ Deshalb ist es nach dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit wichtig, die Einnahme aller Medikamente mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt abzusprechen.

Quellen: Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de 2025

Einspruch oder Ergänzung

Der Schaden entsteht nicht durch Medikamente in der Stillzeit, sondern durch Präparate ohne Rücksprache. Wer ein Mittel aus dem Schrank, aus der Drogerie oder von einer Freundin nimmt, ohne dass jemand nachgeschlagen hat, hat genau die Prüfung übersprungen, die a1 und a6 verlangen.

Ein zweiter Punkt betrifft nicht die Milch, sondern den Schlaf. Manche Mittel machen müde. Was das für das gemeinsame Schlafen im Elternbett heißt, steht in der Antwort zum Familienbett in diesem Wiki.

Quellen

  1. Ernährung und Bewegung von Säuglingen und stillenden Frauen 2024: Teilaktualisierte Handlungsempfehlungen des bundesweiten Netzwerks Gesund ins Leben · Netzwerk Gesund ins Leben (BLE) / Monatsschrift Kinderheilkunde, 2024 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · DOI 10.1007/s00112-024-02014-7 · abgerufen 2026-09-05
  2. Ernährung in der Stillzeit · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de, 2025 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-15
  3. Stillstart · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de, 2025 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-05
  4. Breastfeeding and maternal medication: Recommendations for drugs in the Eleventh WHO Model List of Essential Drugs · World Health Organization / UNICEF, 2002 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-15
  5. Gewichtsentwicklung des Babys · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de, 2026 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-05
  6. Hinweise für Notfallsituationen · Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) / kindergesundheit-info.de, 2025 · Amtliche Empfehlung · Stufe 1: amtlich / Leitlinie · abgerufen 2026-09-08

Versionshistorie

  • v2 · 18. September 2026 · Redaktionell gelesen und freigegeben. (Redaktion)
  • v1 · 15. September 2026 · Erstfassung (Redaktion)

Nächste planmäßige Prüfung: 18. September 2027. Du hältst eine Aussage für falsch? Der Link „Einspruch oder Ergänzung“ steht an jeder Aussage, und jede Entscheidung darüber ist unter Einsprüche öffentlich.

Einsprüche zu dieser Antwort

Zu dieser Antwort liegt kein Einspruch vor.

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Einspruch oder Ergänzung

Du hältst eine Aussage für falsch oder kennst eine Studie, die fehlt? Schreib es hier hin. Wir brauchen dafür eine Quelle, sonst können wir es nicht prüfen. Was daraus wird, steht danach öffentlich unter Einsprüche, auch wenn wir deinen Einspruch ablehnen.

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